Die restjugoslawische Regierung hat nach den Worten des französischen Außenministers Alain Juppé eine internationale Beobachtung ihres Embargos gegen die bosnischen Serben akzeptiert. Die Diplomaten der in der Bosnien-Kontaktgruppe zusammenarbeitenden Staaten USA, Rußland, Frankreich, Großbritannien und Deutschland seien davon bereits durch die internationalen Vermittler Owen und Stoltenberg unterrichtet worden. Es handele sich allerdings nicht um eine direkte Grenzkontrolle, sondern darum, "zu beobachten, was passiert".
Konkret könnten Mitarbeiter des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) oder der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) die Beobachtung der bosnisch-serbischen Grenze übernehmen. Die Mitglieder der Kontaktgruppe, die am Mittwoch in Berlin zusammengetroffen waren, seien im Gegenzug übereingekommen, eine Initiative beim UN-Sicherheitstrat zu starten, um die Sanktionen gegen Rest-Jugoslawien teilweise aufzuheben. Die vor rund zwei Jahren beschlossenen Sanktionen gegen den aus den exjugoslawischen Republiken Serbien und Montenegro bestehenden Staat sollen demnach schrittweise abgebaut werden - vorausgesetzt, daß Belgrad an seinen Maßnahmen gegen die bosnischen Serben festhält. Nach Angaben aus Moskau könnte ein erster Schritt bereits in den nächsten Wochen erfolgen, wenn sich die Kontaktgruppe Ende September am Rande der UN-Vollversammlung in New York trifft.
Nach Informationen des bayerischen Innenministeriums hat die bosnische Regierung ihre in Deutschland lebenden Landsleute derweil zu einer zehnprozentigen Abgabe ihres Einkommens aufgefordert. Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte gestern in München, ihm liege ein entsprechendes Schreiben des bosnischen Generalkonsulats vor. Beckstein betonte, er habe "erhebliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Abgabe. Das Auswärtige Amt in Bonn müsse nun prüfen, ob eine derartige Erhebung mit Blick auf das Völkerrecht und deutsche Rechtsgrundlagen Rechtens sei.
In dem Schreiben heißt es, "daß infolge der schwierigen Situation in Bosnien der Staat dort auf Zahlungen der hier Lebenden angewiesen ist". Konkret sei bisher ein bosnischer Staatsbürger aufgefordert worden, die Steuer unter Angabe seines Nettoeinkommens an das Generalkonsulat zu überweisen. Im Falle der Nichtbezahlung sei mit der Nichtverlängerung von Pässen und nicht näher bestimmten Sanktionen bei einer möglichen Rückkehr nach Bosnien gedroht worden.